Der Film beruht auf tatsächlichen Ereignissen und beschreibt die Tötung von Bernd Brandes durch Armin Meiwes. Durch die mediale Berichterstattung während dem Strafprozess gegen Meiwes wurde dieser als der „Kannibale von Rotenburg“ bekannt. Da der Prozess gegen Meiwes noch nicht abgeschlossen war, versuchte er gerichtlich gegen diesen Film vorzugehen. Er begründete dies unter anderem damit, dass von ihm keine Zustimmung zur Verarbeitung seines Lebens in dieser Form vorlag und der Film, insbesondere in Bezug auf laufende Strafprozesse, seine Persönlichkeitsrechte verletzte.
Der geplante Kinostart 2006 wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung untersagt. Drei Jahre später hob der Bundesgerichtshof das Verbot auf und der Film lief 2009 erstmals in den deutschen Kinos.
Armin Meiwes, geboren 1961 in Essen ist gelernter Computertechniker. Er diente 12 Jahre bei der Armee als Zeitsoldat und beendete dies mit dem Rang eines Oberfeldwebel. Kurz darauf arbeitete er für eine Raiffeisenbank.
Seit seiner Kindheit litt er unter Minderwertigkeitskomplexen und einer Bindungsstörung.
Seit 1999 versuchte er per Internet Kontakt zu Menschen aufzunehmen, bei denen er kannibalistische Neigungen vermutete. Er selbst verspürte diese Neigungen und nach eigenen Angaben wurden diese durch eine Lektüre von Robinson Crusoe, wo die Schlachtung und Verspeisung eines Menschen geschildert wird, geweckt. Als er 14 Jahre alt war hatte er dieses Buch gelesen.
Nachdem Meiwes weiterhin im Internet nach jungen Männern suchte, kam es im Februar 2001 zu einem Kontakt zu dem damals 43-Jährigen Diplom-Ingenieur Bernd Brandes, der bis zuletzt in leitender Position bei der Siemens AG in Berlin angestellt war. Brandes war bereits in der Berliner Stricher-Szene bekannt, da er über irgendwelche Verstümmelungen redete. Er unterhielt sich offenbar mehrfach mit Prostituierten über Verstümmelung und Kannibalismus. Er erweckte den Eindruck vollständig „verschwinden“ zu wollen.
Am 9. März 2001 trafen sich Meiwes und Brandes am Kasseler Hauptbahnhof und fuhren gemeinsam zu dem Haus von Meiwes in Rotenburg-Wüstefeld. Meiwes gab wiederholt und ohne sich zu widersprechen an, Brandes habe dort in das Abtrennen seines Penis und dem versuchten Verzehr seines Geschlechtsteils zugestimmt. Außerdem sollte später die Tötung folgen woraufhin Brandes zugestimmt hatte. Zuvor hatte Brandes 20 Schlaftabletten und eine halbe Flasche Schnaps zu sich genommen, um den Schmerz zu ertragen.
Nachdem Meiwes ihn mit einem Strick um den Hals getötet hatte, zerlegte er die Leiche und fror Fleischstücke für den späteren Verzehr ein. Fast der gesamte Vorgang wurde von Meiwes filmisch dokumentiert. Brandes hatte ihn zuvor angeblich aufgefordert auch seine Knochen zu zermahlen und zu vernichten. Laut Aussagen wünschte er sich, dass sämtliche Erinnerungen an ihn ausgelöscht werden. Am 10. Dezember 2002 wurde Meiwes im Zuge einer Hausdurchsuchung verhaftet.
Auf seine Spur kam die Polizei durch den Hinweis eines Studenten aus Innsbruck, der auf eine erneute Kontaktanzeige aufmerksam wurde. Meiwes wurde in die JVA Kassel-Wehlheiden eingewiesen. Vor Gericht argumentierte die Verteidigung, dass die Bereitwilligkeit des Opfers keine Verurteilung wegen Mordes rechtfertige und plädierte auf Tötung auf Verlangen.
Psychiater die Meiwes untersuchten, vermuteten, er hätte die Identität seines Opfers annehmen und mit diesem verschmelzen wollen.
Am 30. Januar 2004 wurde Meiwes wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Gericht diente ein viereinhalbstündiges Video, das Meiwes aufgezeichnet hatte, als Beweis und war die Grundlage der forensischen Untersuchungen.
2005 hob man das Urteil auf und 2006 kam es zu einer erneuten Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe, mit der Begründung des Mordes und Störung der Totenruhe, was das Gericht mit dem Verzehren der Leiche darstellte.
Meiwes befindet sich heute in der JVA Kassel II, einer sozial-therapeutischen Einrichtung. Seine Tat bezeichnete er als falsch und als „völlig abnorm.“
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