Als Vorlage für den DEFA-Film diente das Buch „Affaire Blum“ des Magdeburger Autors Robert Adolf Stemmle, dieser auch das Drehbuch zum Film schrieb. Buch sowie der Film schildern reale Ereignisse des Magdeburger Justizskandals in den Jahren 1925 und 1926.
Der Magdeburger Justizskandal auch als Affäre Haas oder Affäre Helling-Haas bekannt, war ein spektakulärer Schwurgerichtsprozess im Raubmordfall Helling-Haas in Magdeburg. Nachdem im Jahr 1925 im Ort Rottmersleben der Buchhalter Hermann Helling beraubt und ermordet wurde, geriet der jüdische Fabrikant Rudolf Haas in Verdacht diese Tat begangen zu haben.
Rudolf Haas war früherer Arbeitgeber von Hermann Helling. Er wurde am 11. Juni 1926 verhaftet. Doch der wahre Täter war Richard Schröder, der als hoch verschuldet galt und dringend Geld benötigte. Der Schmiedelehrling hatte den teuflischen Plan, sich Geld zu beschaffen und dabei auch vor Gewalt nicht zurückzuschrecken. Er inserierte im Magdeburger Generalanzeiger, er suche nach einer Arbeitsstelle. So findet er schließlich zu Hermann Helling. Richard Schröder tötet und beraubt ihn.
Seine Beute waren 500 Reichsmark und zwei Uhren, die er gleich nach der Tat für 50 Reichsmark in der Pfandleihe versetzt. Ebenfalls an dieser Tat beteiligt war seine Verlobte Hildegard Götze. Neben dem Geld und den Uhren wurden Schecks erbeutet. Das Paar versuchte den Leichnam zu verbrennen. Als dies jedoch misslingt, verscharren sie den Körper im Keller des Hauses.
Es vergehen fünf Tage, bis Verwandte von Hermann Helling eine Vermisstenanzeige bei der Polizei erstatten. Durch die gefälschten Schecks führt die Spur zu Richard Schröder, der jedoch nur wegen Scheckbetruges belangt wird, während Rudolf Haas als Täter verurteilt wird.
Die rechtskonservative Presse heizte die Stimmung in der Bevölkerung an. Der zuständige Untersuchungsrichter Johannes Kölling setzte sich für eine rasche Verurteilung von Rudolf Haas ein, obwohl mittlerweile ein Geständnis von Richard Schröder vorlag und man zudem den Leichnam in seinem Haus gefunden hatte. Außerdem habe Schröder zu Protokoll gegeben, Rudolf Haas und sein Chauffeur hätten Hermann Helling in die Tschechoslowakei verschleppt.
Dem Kommissar Otto Busdorf, von der Landeskriminalstelle Berlin, werden Einsicht in die Akten verwehrt. Nun wird Richard Schröder wegen Mordes und schwerem Raub zum Tode verurteilt. Er wird begnadigt und die Strafe in lebenslängliche Haft umgewandelt. Somit wurde der wahre Täter identifiziert.
1929 wurde Rudolf Haas entschädigt, nachdem er 900.000 Reichsmark gefordert hatte, allerdings nur 70.000 Reichsmark bekommen hat. Im Jahr 1933, nach der Machtergreifung der Nazis, begehen er und seine Frau Selbstmord. Als 1945 die Amerikaner einmarschieren, wird Richard Schröder aus dem Zuchthaus entlassen. Er beraubt einen Marineoffizier und nimmt mit dessen Papieren seine Identität an. Gleichzeitig ist Richard Schröder in einer kriminellen Bande aktiv, wodurch er auffliegt und erneut verurteilt wird. Auch seine vorherige Strafe wegen Mordes muss er erneut antreten. Er verstirbt später an Tuberkulose.
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