Der Film der DEFA basiert auf der Geschichte von Johann Christian Woyzeck (1780-1824), ein deutscher Soldat, der wegen Mordes an seiner Liebhaberin Johanna Woost hingerichtet wurde.
Aufgewachsen in Leipzig, verlor er mit acht Jahren seine Mutter und mit dreizehn Jahren seinen Vater. Er machte eine Lehre als Perückenmacher. In Leipzig lernte er sein späteres Opfer Johanna Christiane Woost kennen. 1798 begannen seine Wanderjahre, er reiste umher, ging verschiedenen Berufen nach und ließ sich als Soldat anwerben. Im Jahre 1807 als er als Soldat im Dienst mecklenburgischer Truppen in Stralsund diente, lernte er eine Frau mit Namen Wienberger kennen. Sie hatten gemeinsam ein Kind, es kam jedoch nicht zur Heirat zwischen den beiden.
1818 ging Woyzeck wieder nach Leipzig zurück, wo er ein Verhältnis mit Johanna Woost hatte. Er fing an zu trinken und wurde schnell eifersüchtig, da Johanna Kontakt zu anderen Soldaten hatte. Er misshandelte sie häufig, wechselte seine Unterkünfte genauso wie seine Berufe. Woyzeck hörte Stimmen, die ihn aufforderten Johanna Christiane Woost umzubringen. Er ignorierte sie, misshandelte seine Liebhaberin aber weiterhin. Irgendwann kaufte sich Woyzeck von dem wenigen Geld was er hatte, eine abgebrochene Degenklinge, welche er mit einem Griff versah.
Am 21. Juni 1821 verabredeten sich Woyzeck und Johanna Woost. Sie war jedoch nicht da, sondern traf sich mit einem Soldaten. Woyzeck begegnete ihr am Abend und erstach sie. Noch am selben Abend stellte er sich der Polizei. Der Prozess gegen Woyzeck zog sich über drei Jahre hin. Am 16. August 1821 wurde die Verteidigungsschrift eingereicht. Daraufhin erschien in einer Nürnberger Zeitung eine Nachricht, der Angeklagte habe an „periodischen Wahnsinn“ gelitten. Woyzecks Verteidiger beantragte eine gerichtsärztliche Untersuchung des Gemütszustandes seines Mandanten. Ein erstes Gutachten wurde von Dr. med. Clarus erstellt, der ihm nach fünf Gesprächen die Zurechnungsfähigkeit attestierte.
Das Gericht verurteilte Woyzeck am 22. Februar 1822 zum Tode. Die Hinrichtung wurde auf den 13. November 1822 angesetzt. Die darauf folgenden Gnadengesuche wurden abgelehnt. Wenige Tage vor dem Hinrichtungstag bestätigte ein Augenzeuge Woyzecks Verwirrung. Daraufhin wurde die Vollstreckung ausgesetzt und es wurde ein weiteres Gutachten, durch Dr.med.Clarus, erstellt. Es folgten weitere Untersuchungen und Unterredungen mit dem Angeklagten. Auch in diesem Gutachten bestätigte Clarus erneut Woyzecks Zurechnungsfähigkeit, trotz zahlreicher Hinweise auf eine Krankheit. Hinweise die der Arzt selbst in seinem Gutachten gab, waren; Woyzeck litt seit Jahren unter anfallenden Depressionen, die bei ihm zu einem Suizidversuch führten und der Gedanke an Selbstmord hätte ihn nie verlassen. „Stimmen“ hätten ihm gesagt „Spring ins Wasser.“
Er litt unter Herzjagen und wurde von dem Gefühl gequält und geängstigt, sein Herz werde „mit einer Nadel berührt.“ In Stresssituationen z.B. wenn der Gutachter seine Zelle betrat, zitterte er am ganzen Leib und war nicht in der Lage seinen Kopf still zu halten. Außerdem litt er an Schizophrenie und der Depersonalisation. Woyzeck hörte „unterirdisches Glockenläuten“ oder Stimmen die ihm zuriefen „Oh, komm doch, stich die Frau Woostin tot.“ Der Verurteilte habe Sinnestäuschungen gehabt, er sah „feurige Streifen“ am Himmel, und er litt unter Verfolgungswahn, „Geister“ und „Freimaurer“ verfolgten ihn.
Am 4. Oktober 1823 erklärte das zuständige Gericht, Woyzecks Zurechnungsfähigkeit sei erwiesen. Am 12. Juli 1824 wurde die Vollstreckung befohlen. Zu der ersten öffentlichen Hinrichtung in Leipzig seit dreißig Jahren am 27. August 1824 kamen mehrere tausend Schaulustige. Woyzeck wurde durch den Scharfrichter enthauptet.
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